360 Grad

WAL der SZST

Werkvorschrift für Auftragnehmerleistungen zur Arbeitssicherheit und Umweltschutz  der SZST Salzgitter Service und Technik GmbH

Für Auftragnehmer (sowie deren Unterbeauftragte), die für die SZST auf dem Gelände der SZST tätig werden, gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie für die Betriebe und Mitarbeiter der SZST.

Diese Werkvorschrift enthält die aus Sicht der SZST relevanten Regelungen bzw. Standards sowie Hinweise

  • zur Werksicherheit,
  • zum Arbeitsschutz sowie
  • zum Umweltschutz.

Die SZST verpflichtet daher alle Auftragnehmer zur konsequenten Einhaltung und Verwirklichung dieser Standards. Hierzu gehört auch die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.

Die Werkvorschrift ist damit in diesem Sinne bindender Bestandteil aller Aufträge und Verträge für unsere Auftragnehmer sowie deren Unterbeauftragte.

Der Auftragnehmer hat Unterbeauftragte

  • zur Einhaltung der Werkvorschrift zu verpflichten und
  • über die bei der SZST gültigen Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu unterweisen.

Trotz dieser Regelungen bleibt die gesetzlich festgelegte Verantwortung für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter beim Auftragnehmer und geht nicht auf den Auftraggeber über.

Wir bitten darüber hinaus alle Auftragnehmer, unser partnerschaftliches und systematisches Bemühen um die Sicherheit aller im Werk Beschäftigten, die Sicherheit unserer Anlagen sowie den Schutz unserer Umwelt zu unterstützen.

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